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9. September 2021
Hurra, Urlaub!
Johannes berichtet über Urlaubsregelungen für Auszubildende
Ausbildung und Arbeit sind die Grundlage für ein erfülltes Leben und machen im besten Fall auch Spaß. Gerade deshalb ist es wichtig, immer auch einen Ausgleich neben der Arbeit zu haben – genügend Freizeit, ausreichend Bewegung, neue Eindrücke. Die viel beschworene Work-Life-Balance muss stimmen, dann sind die Energiereserven wieder aufgeladen und man geht mit frischer Motivation an anstehende Aufgaben. Wie sieht das eigentlich aus mit der Urlaubsregelung für Azubis bei der Deutschen Bank? DB-Insider Johannes berichtet.
Urlaub und Reisen – das war für uns alle in den vergangenen beiden Jahren ja ein eher eingeschränktes Vergnügen. Trotzdem war es speziell auch in diesen Zeiten sehr wichtig, ausreichend freie Zeit und Urlaub zur Verfügung zu haben, um den Kopf frei zu bekommen. Dann war es halt nicht die große Reise irgendwo in die Welt, sondern einfach der Badesee um die Ecke. Für mich ging es in diesem Sommer dann endlich wieder ein Stückchen weiter: Ich war in Kroatien. Es war toll! Und dabei kam mir der Gedanke, dass ich euch mal ein bisschen über die Urlaubsregelung für Azubis bei der Deutschen Bank erzählen könnte. Die ist, wie ich finde, nämlich ziemlich großzügig und gut.
30 Tage Urlaub + Feiertage!
Der Urlaubsanspruch für volljährige Azubis ist gesetzlich geregelt und beträgt mindestens 24 Arbeitstage. Arbeitgeber können diesen Anspruch natürlich auch individuell erhöhen. Und genau das macht die Deutsche Bank, und zwar nicht zu knapp. Satte 30 Arbeitstage Urlaub stehen uns jährlich zur Verfügung. Und das ist noch nicht alles: Dazu kommen die gesetzlichen Feiertage, wobei für uns auch der 24. und der 31. Dezember so genannte „Bankfeiertage“ sind. Das heißt, wir müssen an diesen Tagen keinen Urlaub nehmen, und die Tage werden auch nicht auf unseren Urlaubsanspruch angerechnet.
30 Arbeitstage, das sind auf Wochen verteilt und je nachdem, wie man den Urlaub legt, sechs oder sieben Wochen im Jahr, und das finde ich ganz schön super.
Wann und wie kann ich meinen Urlaub in Anspruch nehmen?
Im Prinzip kann ich meinen Urlaub so planen und verteilen, wie es für mich am besten passt. Allerdings gibt es dabei ein paar kleine Einschränkungen:
Aber das ist echt gut zu verkraften, und das war es dann auch schon mit den Ausnahmen für Azubis. Ansonsten gilt, dass wir unsere Urlaubspläne rechtzeitig mit unseren Ausbilder*innen abstimmen. Und – natürlich! – ist es auch wichtig, dass die Planung für das Team passt, in dem wir grade eingesetzt sind. Wenn zum Beispiel ein Projekt, an dem ich beteiligt bin, kurz vor dem Abschluss steht, kann es sinnvoll sein, den Urlaub eher auf die Zeit danach zu legen. Und generell muss ja sichergestellt werden, dass nicht alle im Team gleichzeitig Urlaub nehmen. Für die Zeit der Schulferien bietet es sich zum Beispiel an, dass da die Kolleg*innen, die Kinder in der Schule haben, den Vortritt haben und wir anderen eher einen anderen Zeitraum wählen.
Ich habe es diesen Sommer so gemacht, dass ich insgesamt drei Wochen Urlaub genommen und den in zwei Portionen aufgeteilt habe: im Juni eine Woche, im August noch mal zwei. Das war für mich perfekt. Außerdem hatte ich im Frühjahr schon zwei Mal zwei Tage genommen für verlängerte Wochenenden. Wer will, kann seinen Urlaub aber natürlich auch am Stück nehmen.
Bleiben mir (Stand September) also noch 12 Tage Urlaub für dieses Jahr übrig. Mal sehen, was ich mit den restlichen Tagen mache. Vielleicht im Herbst noch mal eine Woche und dann rund um Weihnachten den Rest. Denn (doch noch eine Regel): Es ist wichtig, den Jahresurlaub jeweils innerhalb des laufenden Kalenderjahres zu nehmen. Er kann nämlich nicht mit ins neue Jahr mitgenommen werden.
Aber das klappt schon 😊 /Johannes, Eschborn